L2 Urteilstafel

Zusammenfassung zu Wolff: Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel; mit einem Essay über Freges Begriffsschrift, Frankfurt/M. 1995 

Paul Natterer

2009
6 Seiten
Sprache: Deutsch
Reihe: Aufsätze zur Logik und Wissenschaftstheorie
Ausgabe: PDF-Datei
Format: DIN A4

 

Datenübertragung:

Zu Wolff: Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel

Artikelbeschreibung

Zur kantischen Urteilstafel sind umfassende und bedeutende aktuelle Forschungsbeiträge einmal Wolff, Michael: Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel: mit einem Essay über Freges Begriffsschrift, Frankfurt/M. 1995; und zum anderen Longuenesse, Béatrice: Kant and the Capacity to Judge. Sensibility and Discursivity in the Transcendental Analytic of the Critique of Pure Reason, Princeton 1998. Eine wichtige von Wolff aufgegriffene und ausgewertete Problemaufbereitung ist ferner Brandt, Reinhard: Die Urteilstafel (Kritik der reinen Vernunft A 67—76 B 92—101), Hamburg 1991. Das Skript fasst Wolff (1995) in Thesenform zusammen und erörtert auf dieser Grundlage, die wir abgesehen von drei randständigen Thesen als zutreffend ansehen, die in Rede stehenden Sachverhalte. Eine ausführlichere Darstellung und Erörterung bietet mein Systematischer Kommentar zur Kritik der reinen Vernunft, Berlin / New York 2003, 54-61.

Michael Wolff hat die Untersuchung der Logik Freges im Vergleich mit Kant und der Tradition inzwischen ausgeweitet auf eine systematische Grundlegung der Logik. Man darf vermuten, dass sie früher oder später das Feld bestimmen wird: Abhandlung über die Prinzipien der Logik. Mit einer Rekonstruktion der Aristotelischen Syllogistik, Frankfurt am Main 22009. Die Rekonstruktion der aristotelischen Syllogistik erfolgt in der Notation der formalisierten Logik und ermöglicht einen direkten Vergleich mit der klassischen formalisierten Logik und ihren nachklassischen Erweiterungen. Dass dazu auch ein einführendes Lehrbuch vorliegt, spricht für die Ausgereiftheit des Ganzen. Denn es setzt eine souveräne Beherrschung des Stoffes voraus: Einführung in die Logik, München 2006.

Wolffs Fazit ist, dass (i) Aristoteles (und grosso modo Kant) die formallogischen Konstanten und Denkoperationen rein für sich sich identifiziert und klassifiziert, dabei (ii) auch die modalllogischen Operatoren berücksichtigt, aber (iii) durch die spätere stoische Aussagenlogik ergänzt werden muss. Hingegen (iv) Frege und die auf seine Begriffschrift zurückgehenden formalisierten mathematischen Logiken sind nicht rein formallogisch, sondern machen v.a. drei stillschweigende materiale, inhaltliche Voraussetzungen. Damit (v) sind sie spezifische Logikkalküle, die reale und / oder theoretische Annahmen über ihren Gegenstandsbereich machen, die also — in Quines Begrifflichkeit — auch eine Ontologie und Ideologie formalisieren. Ein wertvolles Hilfsmittel in diesem Zusammenhang ist der monumentale Kommentar von Theodor Ebert / Ulrich Nortmann: Aristoteles. Analytica Priora Buch I, Berlin 2007. Zu obigem Punkt (ii) Modallogik bei Aristoteles ist ferner die Monographie Ulrich Nortmanns grundlegend: Modale Syllogismen, mögliche Welten, Essentialismus — Eine Analyse der aristotelischen Modallogik, Berlin / New York 1996. Nortmann und Ebert sind zugleich kritische Gesprächspartner Wolffs.